Ortschaftsrat

Zur nächste Sitzungen des Mettenberger Ortschaftsrats finden Sie Infos immer im  Mitteilungsblatt.
Sitzungen des Biberach Gemeinderats und der Ortsteile finden Sie auch  hier.

Mit der Eingemeindung Mettenbergs am 1. Januar 1975 in die Stadt Biberach wurde hier die Ortschaftsverfassung im Sinne von § 76 der Gemeindeordnung eingeführt. Grundlage hierzu und zu weiteren Regelungen ist die Eingliederungsvereinbarung vom 11.06.1974. Im Wege der unechten Teilortswahl wird der Stadtteil durch ein Mitglied im Biberacher Gemeinderat vertreten. Der Ortschaftsrat besteht aus 9 Mitgliedern (Ortschaftsräten), Wahl und Dauer richten sich nach den Bestimmungen über die Kommunalwahlen. Die derzeitigen Mitglieder des Ortschaftsrates wurden von der Bevölkerung aus zwei Listen ausgewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher, er muss dem Ortschaftsrat nicht angehören. Seit der Eingemeindung waren Vinzenz Schmid, Othmar Wenger und Lothar Krause Ortsvorsteher in Mettenberg. Derzeit ist Alexander Wachter Ortsvorsteher. Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil Mettenberg betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen anderen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind dem Ortschaftsrat und dem Ortsvorsteher weitere Angelegenheiten, die den Stadtteil Mettenberg betreffen, zur Entscheidung übertragen. Der Ortschaftsrat tagt etwa 10 Mal im Jahr, in der Regel öffentlich, dabei sind Bürger immer willkommen.

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Dann schreiben Sie an: ortschaftsrat@mettenberg.com